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Liefer-und Zahlungsbedingungen


Für unsere Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen sowie für Zahlungen an uns gelten ausschließlich nachstehende Liefer-und Zahlungsbedingungen; soweit darin Bestimmungen fehlen, gilt das Gesetz. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind nur dann gültig, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich

anerkennen, was jedenfalls dann nicht der Fall ist, wenn der Besteller ein Gegenanbot unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen legt und wir dieses ausdrücklich, schlüssig oder durch eine Erfüllungshandlung annehmen. Mit der Annahme der Ware anerkennt der Besteller unsere Liefer-und Zahlungsbedingungen unter Ausschluss seiner Einkaufsbedingungen. 

Diese Liefer-und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

1. ANGEBOTE

Unsere Angebote sind freibleibend und mit 30 Tagen befristet. Die zu unseren Angeboten gehörigen Unterlagen, die Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs-und Verbrauchsangaben sind nur annähernde Angaben. Konstruktionsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums-und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten weder zugänglich gemacht, noch für deren Zwecke verwendet werden. Weitere Leistungen werden separat berechnet.

2. MINDESTBESTELLWERT

Der Mindestbestellwert beträgt 50 € netto. 

3. ANNAHME DER BESTELLUNG

Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden ist. Zusagen oder Nebenabreden unserer Mitarbeiter sowie überhaupt mündliche, fernmündliche oder telekommunikatorische Ergänzungen und Abänderungen jedweder Art sind stets nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Ansichts-und Auswahlsendungen im Rahmen von Bestellungen gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen acht Tagen zurückgesendet werden; diese Sendungen gelten nur als annähernd und sind nicht bindend. Sofern nicht gesondert etwas Abweichendes vereinbart wird, sind Lieferungen zu Abrufaufträgen innerhalb von zwölf Monaten nach Auftragsbestätigung abzurufen. Erfolgt der Abruf nicht innerhalb dieser Zeit, ist WNS e.U. berechtigt, den Restauftrag in Rechnung zu stellen.

4. PREIS-UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN -AUFRECHNUNG

Die Preise gelten ab Geschäftsstelle, einschließlich der Verladung Geschäftsstelle, jedoch ausschließlich Umsatzsteuer und Verpackung. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Materialpreis-bzw. Lohnsteigerungen in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung trägt der Besteller. Zahlungen sind bar, ohne Abzug, frei und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Mit welchen Forderungen oder Forderungsteilen Zahlungen des Bestellers zu verrechnen sind, bleibt uns vorbehalten. Grenzüberschreitende Überweisungen: die Kosten der Überweisung sind vom Auftraggeber (Kunden) zu tragen. Aufträge unter einem Nettobestellwert von € 150,– (exkl. USt.) können nur nach unserer Wahl, durch Abholung gegen Barzahlung oder per Nachnahme mit Kleinfakturenzuschlag unfrei ab lagernder Geschäftsstelle, ausgeführt werden. Der Kunde hat eine Geldschuld während des Verzuges mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret nachzuweisenden Verzugsschadens bleibt uns ausdrücklich vorbehalten. Die Zurückhaltung von Zahlungen bzw. die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Besteller ist ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, jederzeit mit Forderungen, die uns gegen den Besteller zustehen, gegen Forderungen, die dem Besteller gegen uns zustehen, aufzurechnen.

5. VERTRAGSERFÜLLUNG, VERSAND UND VERZUG

Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, keinesfalls beginnt die Frist jedoch vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben oder der von ihm zu leistenden Anzahlung zu laufen. Sämtliche für den Versand, die Ausfuhr, die Verzollung etc. erforderlichen Dokumente, Bescheinigungen, Bewilligungen usw. sind vom Besteller auf seine Kosten beizustellen und hat der Besteller die anfallenden Steuern, Abgaben, Zölle etc. entsprechend zu begleichen. Er hält uns diesbezüglich vollkommen schad-und klaglos.

Die Lieferfrist ist jedenfalls gewahrt, wenn der Liefergegenstand das Werk noch vor deren Ablauf verlassen hat oder wir bis dahin unsere Lieferbereitschaft mitgeteilt haben. Diese Fristen werden durch unvorhergesehene, außerhalb unserer Einflusssphäre liegende Hindernisse welcher Art auch immer, so etwa durch Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder Bauteile u. dgl., soweit diese Hindernisse für die Fristüberschreitung mitursächlich sind, entsprechend verlängert. Solche Hindernisse heben auch während eines von uns zu vertretenden Verzugs für ihre Dauer dessen Folgen auf.

Beginn und Ende solcher Hindernisse werden unverzüglich mitgeteilt. Wir sind berechtigt, bei Eintritt solcher Hindernisse vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; in diesem Falle sind Schadenersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Bei Überschreitung vereinbarter oder nach dem vorstehenden Absatz verlängerter Fristen um mehr als acht Wochen ist der Besteller berechtigt, unter Festsetzung einer zumindest vierzehntägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche des Bestellers sind.in.diesem.Falle.ausgeschlossen. 

Erwächst dem Besteller aus einer von uns vorsätzlich oder grob schuldhaft verursachten Verzögerung ein Schaden, so gebührt ihm eine Entschädigung für den konkret nachgewiesenen tatsächlichen positiven Schaden, nicht jedoch für entgangenen Gewinn oder indirekte, mittelbare bzw. Folgeschäden, wie etwa infolge Produktionsausfällen, Betriebsunterbrechung, Maschinen-bzw. Werkstillstand im Betrieb des Bestellers oder Dritter, die außer im Falle von Vorsatz mit 0,5 % je volle Woche Verzug, höchstens aber 3 %, vom Wert jenes Teils der Lieferung, der infolge der Verzögerung nicht rechtzeitig oder nicht zweckentsprechend benutzt werden kann, begrenzt ist. Eine darüber hinausgehende Schadenersatzpflicht, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ferner jedweder Schadenersatzanspruch infolge Verzögerung unserer Zulieferanten. Der Versand bzw. Rückversand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Versandart und Versandweg bleiben uns unter Ausschluss einer Haftung vorbehalten. Eine Transportversicherung schließen wir nur über ausdrücklichen Auftrag und auf Rechnung des Bestellers ab. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Verzögert sich der Versand aus einem Grund, der vom Besteller zu vertreten ist, hat er die Lagerungskosten bei Lagerung in unserem Werk ( Geschäftsstelle ), mindestens jedoch monatlich 0,5 % des Rechnungsbetrages zu bezahlen. Wir sind außerdem berechtigt, dem Besteller eine Nachfrist von höchstens 14 Tagen zu bestimmen und nach deren fruchtlosem Verstreichen nach unserer Wahl entweder über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Besteller innerhalb angemessen verlängerter Frist zu beliefern und den Verspätungsschaden geltend machen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In letzterem

Fall sind wir berechtigt, ohne besonderen Nachweis 10 % des Lieferentgelts als Entschädigung zu begehren; bei entsprechendem Nachweis können wir, auch bei leichter Fahrlässigkeit, auch den Ersatz des weitergehenden Schadens geltend machen.

6. MÄNGELHAFTUNG UND SCHADENERSATZ

Mängelrügen hat der Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Erhalt des Produkts schriftlich zu erheben. Bei Mängeln, die erst bei Einsatz der Produkte erkennbar werden, endet die Rügefrist zehn Arbeitstage nach dem ersten Einsatz des Produktes, spätestens aber sechs Monate nachdem die Produkte das Lager von WNS e.U. verlassen haben. Nachweislich fehlerhaft ab Werk gelieferte Produkte werden bei rechtzeitiger Rüge nach Wahl von WNS e.U. kostenlos ausgetauscht, repariert oder der entsprechende Fakturenwert gutgeschrieben. Dies gilt nicht für Produkte, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch oder Verschleiß unterliegen, ferner nicht bei Schäden infolge natürlicher Abnützung, falscher Bestellung, unsachgemäßer Behandlung sowie Nichteinhaltung vorgesehener Betriebsleistungen durch den Besteller oder dessen Arbeitskräfte, übermäßiger Beanspruchung, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, welcher Art auch immer. Wandlung und Preisminderung sind in jedem Fall ausgeschlossen. Retoursendungen von Waren bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von WNS e.U. und gehen zu Lasten und auf Gefahr des Bestellers. Der Besteller kann bei rechtzeitiger Rüge bis maximal sechs Monate, nachdem die Produkte im Werk von WNS e.U. vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung geltend machen. WNS e.U. haftet ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Eigenschaften. Eine Be-oder Verarbeitung der Ware führt zum Ausschluss der Gewährleistung. 

Kommt es im Verhältnis des Bestellers zu seinen Kunden zu einem Gewährleistungsfall, so ist ein Rückgriff auf WNS e.U. als Vormann nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (§ 933 b ABGB oder eine vergleichbare ausländische Rechtsvorschrift) ausgeschlossen. Der Besteller wird seinen Kunden gegenüber (sofern es sich nicht um Verbraucher handelt) ebenfalls das Rückgriffsrecht auf den Vormann nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (§ 933 b ABGB oder eine vergleichbare ausländische.Rechtsvorschrift).ausschließen.

Die Haftung von WNS e.U. ist auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte und konkret nachgewiesene, tatsächliche positive Schäden beschränkt. Ein Ersatz für entgangenen Gewinn sowie indirekte, mittelbare bzw. Folgeschäden, wie etwa infolge Produktionsausfällen, Betriebsunterbrechung, Maschinen-bzw. Werkstillstand im Betrieb des Bestellers oder Dritter findet daher nicht statt. Die Ersatzpflicht von WNS e.U. ist zudem außer im Falle von Vorsatz mit dem Bestellwert begrenzt. Eine darüber hinausgehende Schadenersatzpflicht, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von zumindest grober Fahrlässigkeit ist vom Besteller zu beweisen; dies gilt nur dann nicht, wenn und insoweit für den konkreten Schaden Versicherungsdeckung.und.eine.Leistungsverpflichtung:des.Versicherers.besteht.

7. SONSTIGES

WNS e.U. ist berechtigt, offenkundige Irrtümer (Schreib-und Rechenfehler) auf Angeboten, Kostenvoranschlägen, Lieferscheinen, Rechnungen etc. jederzeit zu korrigieren. Schriftliche Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Vertragspartner angegebene Adresse gesandt werden. Das Abgehen von diesen Offert und Lieferbedingungen sowie von in diesen Offert-und Lieferbedingungen enthaltenen Formerfordernissen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass von WNS e.U. eingesetzte Mitarbeiter oder Dritte nicht berechtigt sind, von den vertraglich vereinbarten Haupt-und Nebenleistungspflichten (etwa Zahlungsvereinbarungen, Qualitätszusagen, Lieferbedingungen) abweichende Zusagen.zu.machen. Beschreibungen der Produkte von WNS e.U., ihrer Leistung und ihrer Versendung, sowie Zeichnungen und Pläne enthalten nur ungefähre Angaben. Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne bleiben Eigentum von WNS e.U. und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, Dritten zugänglich gemacht und zu anderen Zwecken als der Erteilung eines Auftrages an WNS e.U. nicht verwendet werden. 

8. ÜBERLIEFERUNG, UNTERLIEFERUNG

Bei Sonderanfertigungen ist ausnahmsweise mit einer Überlieferung beziehungsweise einer Unterlieferung von bis zu ± 10% (mindestens ± 1 Stück) zu rechnen. Die ist auf fertigungstechnische Gründe zurückzuführen und handelsüblich.  Bei Unterlieferung wird der mit dem Kunden vereinbarte Preis unter Berücksichtigung der gelieferten Mindermenge reduziert und neu berechnet.   

9. EIGENTUMSVORBEHALT

WNS e.U behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebengebühren inklusive Verzugszinsen und Kosten vor. Bei Be-oder Verarbeitung und Verbindung des gelieferten Produktes mit anderen Sachen steht WNS e.U der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der durch Be-und Verarbeitung entstandenen Sache im Verhältnis des Kaufpreises der gelieferten Produkte zum Wert der übrigen verarbeiteten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu. Für die neue Sache gilt der Eigentumsvorbehalt entsprechend. Der Besteller hat die erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes zu treffen. Auf Verlangen von WNS e.U hat der Besteller für eine ausreichende Versicherung der Produkte zu sorgen. Es ist ihm insbesondere nicht gestattet, die Produkte zu verpfänden oder an Dritte Sicherungsweise zu übertragen oder über diese Waren in anderer Weise als durch Verkauf im Rahmen einer ordentlichen Geschäftsführung zu Gunsten Dritter zu verfügen. Bei Inanspruchnahme durch Dritte ist der Besteller verpflichtet, auf das Eigentumsrecht von WNS e.U an den Produkten hinzuweisen und WNS e.U unverzüglich schriftlich zu verständigen, damit WNS e.U sein Eigentum geltend machen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage oder nicht verpflichtet ist, WNS e.U die Kosten der Geltendmachung des Eigentums zu erstatten, haftet der Besteller für den WNS e.U entstandenen Ausfall. Dies

gilt gleichermaßen, falls die Geltendmachung durch eine Handlung des Bestellers erforderlich wurde. Werden die Produkte vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebengebühren weiterveräußert, so gilt anstelle des vorbehaltenen Eigentums die aus dem Weiterverkauf an Dritte entstandene Kaufpreisforderung als an WNS e.U abgetreten. Diese Sicherungszession ist in den Geschäftsbüchern des Bestellers (Kundenkonto sowie Offene Posten-Liste) unter Angabe des Datums des Abschlusses des Vertrages und des vollständigen Firmenwortlauts von WNS e.U (Zessionar) zu vermerken. Der Besteller verpflichtet sich, sobald wie möglich, spätestens aber beim Vertragsabschluß mit dem Dritten, diesen von der erfolgten Abtretung und WNS e.U vom Verkauf zu verständigen. Zusätzlich bevollmächtigt der Besteller WNS e.U unwiderruflich, die Verständigung des Dritten von der Abtretung in seinem Namen vorzunehmen. Er verpflichtet sich weiters, den allenfalls erzielten Erlös gesondert zu verwahren und WNS e.U bei Fälligkeit seiner Forderungen herauszugeben.

10. GEFAHRENÜBERGANG

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand unser Werk (Lager der Geschäftsstelle) verlassen hat; gleiches gilt auch für die Teillieferungen. Im Falle von Annahmeverzug geht die Leistungs-und Preisgefahr auf den Besteller über. WNS e.U. kann unter Setzung einer 14 tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und den Nichterfüllungsschaden geltend machen, oder am Vertrag festhalten und den Verspätungsschaden.ersetzt:verlangen.

11. ANZUWENDENDES RECHT

Auf das gegenständliche Vertragsverhältnis einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und/oder Nichtigkeit und seiner Vor-und Nachwirkungen kommt österreichisches Recht unter Ausschluss des IPRG und sonstiger Kollisionsnormen zur Anwendung. Die Anwendung des UN Übereinkommens vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf („UNCISG“) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

12. GERICHTSSTAND

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Lieferverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten und Ansprüche, insbesondere auch über die Gültigkeit des abgeschlossenen Vertrages und dieser Offert-und Lieferbedingungen, ist das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt. Daneben behält sich WNS e.U. ausdrücklich das Recht vor, den Besteller an jedem anderen für den Besteller zuständigen Gericht zu klagen.

Kontakt

Firma WNS e.U.
Steinfeldstraße 17/11
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